Spielwiese Statuten-Rohentwurf,Teil1

Posted on Dezember 28, 2007. Filed under: Persönliches |

Statuten
des Vereines: SPIELWIESE

—§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich des Vereines

- 1.)
Der Verein führt den Namen „Spielwiese“

- 2.)
Der Verein hat seinen Sitz in Sipbachzell und erstreckt seine Tätigkeit in Sipbachzell

—§2 Zweck und Tätigkeit des Vereins

- 1.)
Zweck und Tätigkeit des Vereines ist die Durchführung von regelmäßigen Spieletreffs; eventuell auch organisieren von Pen&Papers, Tabletop-Spiele, Lan-Parties, Spielturnieren, Spieltagen und gemeinsames Besuchen von Spielemessen.

- 2.)
Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden.

—§3 Aufbringung und Verwendung der Mittel

- 1.)
Mitglieder des Vereins müssen einmal pro Monat 2 EUR Mitgliedsbeitrag entrichten. Wobei es dem Mitglied freigestellt wird, auch für sechs Monate im Vorraus eine Pauschale von 10 EURO oder für zwölf Monate im Vorraus eine Pauschale von 20 EUR zu zahlen.
Die Tätigkeit des Vereines ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Allfällige Überschüsse werden zur Erreichung des Vereinszweckes verwendet. Die einlaufenden Geldmittel dürfen nur in diesem Sinne verwendet werden. Für die Verbindlichkeiten des Vereines haftet nur das Vereinsvermögen.

—§4 Erwerb der Mitgliedschaft

- 1.)
Mitglieder des Vereines können nur natürliche Personen sein, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, die gewillt sind sich im Dienst des Vereins unendgeltlich zu betätigen.

- 2.)
Die Aufnahme als Mitglied setzt einerseits einen Wunsch des betreffenden Bewerbers und andererseits einen entsprechenden Beschluss des Obmanns vorraus. Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch schriftliche Beitrittserklärung beantragt werden.

—§5 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:
- 1.)
durch Ableben

- 2.)
durch freiwilligen Austritt, der jederzeit ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Verständigung des Obmanns vollzogen werden kann. Der Obmann hat bei seinem freiwilligen Austritt den Obmannstellvertreter zu verständigen.

- 3.)
durch Ausschluss, über den der Vorstand mit 2/3 Mehrheit entscheidet, wenn die weitere Mitgliedschaft dem Interesse oder Ansehen des Vereins schadet oder wenn der Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet wurde. Gegen den Ausschluss steht dem Betroffenen ab der schriftlichen Verständigung eine Berufung zu. Diese ist schriftlich an den Obmann zu richten. Über die Berufung entscheidet die Vollversammlung. Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung. Die Mitgliedsrechte ruhen bis zur Entscheidung der Vollversammlung.

- 4.)
Ausgeschlossene oder ausgetretene Mitglieder verlieren sämtliche Rechte, die ihnen als Mitglieder zukommen und haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

—§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

- 1.)
Jedes Mitglied hat das Recht auf freie Meinungäußerung in allen Angelegenheiten des Vereins, das Recht Anträge zu stellen und darüber Besprechungen zu verlangen, das Recht Kandidaten zu nominieren und an sämtlichen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Allen Mitgliedern steht das passive Wahlrecht (Recht zu Wählen) zu. Das aktive Wahlrecht (Recht gewählt zu werden) steht erst Mitgliedern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, zu.
Eine Übertragung dieser Rechte ist nicht möglich.

- 2.)
Die Mitglieder sind verpflichtet die Interessen der SPIELWIESE nach Kräften, somit nach bestem Wissen und Können zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins beeinträchtigt werden könnte. Sie haben insbesonders die Vereinsstatuten und Vereinsbeschlüsse zu beachten.

—§7 Geschäftsjahr

- 1.)
Als Geschäftsjahr gilt der Zeitraum zwischen zwei ordentlichen Vollversammlungen.

—§8 Vereinsorgane

Vereinsorgane sind:
- 1.)
die Vollversammlung, welche zugleich Schiedsgericht ist

- 2.)
der Vorstand mit seinen Mitgliedern

- 3.)
die Rechnungsprüfer

Sämtliche Vereinfunktionen sind ehrenamtlich und unentgeltlich.

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One Response to “Spielwiese Statuten-Rohentwurf,Teil1”

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Eine wichtige Änderung für alljene, die schon ein bisschen was wussten über die Statuten: das Mindestalter von 12 Jahren (anstatt 14) UND: nur ab 16. Lebensjahr eine Funktion im Verein übernehmen

darkmour
Dezember 28, 2007

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